KI nutzen, ohne in die Haftung zu laufen.
Der EU AI Act gilt bereits — und seit Februar 2025 müssen Unternehmen nachweisbare KI-Kompetenz aufbauen (Art. 4). Ich kläre, welche Ihrer KI-Anwendungen in welche Risikoklasse fallen, und mache Ihren Einsatz dokumentiert und prüffest, bevor Behörden oder Kunden nachfragen.
Jedes KI-System inventarisieren, nach Risiko einstufen, Kompetenz nachweisen. Die Grundlage für AI-Act-Konformität.
Wo Sie der AI Act betrifft — auch ohne eigene KI-Entwicklung
Schon wer ChatGPT, Copilot oder ein KI-Tool im Recruiting einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Die Pflichten richten sich nach dem Risiko, nicht nach Ihrer Firmengröße.
- Verbotene Praktiken erkennen und vermeiden (seit Februar 2025 in Kraft).
- Hochrisiko-KI identifizieren (z. B. Personalauswahl, Bonität, Zutritt).
- Transparenzpflichten bei Chatbots und generierten Inhalten erfüllen.
- Nachweisbare KI-Kompetenz der Mitarbeitenden nach Art. 4 sicherstellen.
Was ich für Sie aufsetze
- KI-Inventar: welche Systeme Sie wo und wozu einsetzen.
- Risikoklassifizierung jeder Anwendung nach dem AI Act.
- KI-Richtlinie und Governance, die zu DSGVO und ISMS passt.
- Kompetenzaufbau und Schulung nach Art. 4 — mit Nachweis.
KI, Datenschutz und Sicherheit gehören zusammen
KI verarbeitet fast immer personenbezogene oder schützenswerte Daten. Ich denke AI Act, DSGVO und Informationssicherheit als ein System — statt drei getrennte Baustellen mit widersprüchlichen Regeln.
Drei Tipps aus der Praxis
- KI-Inventar erstellen — einstufen lässt sich nur, was man kennt.
- Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gilt bereits — den Nachweis nicht vergessen.
- Verbotene Praktiken zuerst ausschließen, bevor Sie über den Nutzen reden.
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Offizielle Quellen & Normen
- EU AI Act (EU) ↗Verordnung 2024/1689 im Volltext
- RTR KI-Servicestelle ↗Österreichische Anlaufstelle zum AI Act
- WKO KI-Richtlinien-Generator ↗Muster für eine interne KI-Richtlinie erstellen
- EU-Kommission: AI Act ↗Offizielle Übersicht zur KI-Verordnung
