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KI nutzen, ohne in die Haftung zu laufen.

Der EU AI Act gilt bereits — und seit Februar 2025 müssen Unternehmen nachweisbare KI-Kompetenz aufbauen (Art. 4). Ich kläre, welche Ihrer KI-Anwendungen in welche Risikoklasse fallen, und mache Ihren Einsatz dokumentiert und prüffest, bevor Behörden oder Kunden nachfragen.

KI-Systeme im Blick

Jedes KI-System inventarisieren, nach Risiko einstufen, Kompetenz nachweisen. Die Grundlage für AI-Act-Konformität.

Wo Sie der AI Act betrifft — auch ohne eigene KI-Entwicklung

Schon wer ChatGPT, Copilot oder ein KI-Tool im Recruiting einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Die Pflichten richten sich nach dem Risiko, nicht nach Ihrer Firmengröße.

  • Verbotene Praktiken erkennen und vermeiden (seit Februar 2025 in Kraft).
  • Hochrisiko-KI identifizieren (z. B. Personalauswahl, Bonität, Zutritt).
  • Transparenzpflichten bei Chatbots und generierten Inhalten erfüllen.
  • Nachweisbare KI-Kompetenz der Mitarbeitenden nach Art. 4 sicherstellen.

Was ich für Sie aufsetze

  • KI-Inventar: welche Systeme Sie wo und wozu einsetzen.
  • Risikoklassifizierung jeder Anwendung nach dem AI Act.
  • KI-Richtlinie und Governance, die zu DSGVO und ISMS passt.
  • Kompetenzaufbau und Schulung nach Art. 4 — mit Nachweis.

KI, Datenschutz und Sicherheit gehören zusammen

KI verarbeitet fast immer personenbezogene oder schützenswerte Daten. Ich denke AI Act, DSGVO und Informationssicherheit als ein System — statt drei getrennte Baustellen mit widersprüchlichen Regeln.

Drei Tipps aus der Praxis

  1. KI-Inventar erstellen — einstufen lässt sich nur, was man kennt.
  2. Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gilt bereits — den Nachweis nicht vergessen.
  3. Verbotene Praktiken zuerst ausschließen, bevor Sie über den Nutzen reden.

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